Notwehr § 32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Hier finden Sie einige Tipps die Sie beherzigen können:
Gehen Sie zeitnah zur Polizei, zeigen Sie die Straftat an. Förderlich ist eine Begleitperson.